Wasserrecht muss einheitlich umgesetzt werden
Die öffentliche Wasserversorgung muss stets Vorrang haben (Bildquelle: iStock.com/Yasuppy)
Im Mittelpunkt standen die rechtliche Stellung der öffentlichen Wasserversorgung und die Rechtsformen der wasserbehördlichen Zulassung bei der Gewinnung von Trinkwasser.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gesetzlich verankert ist; zudem ist er auch im Verfassungsrecht verfestigt. Komplexe Formulierungen im Wasserhaushaltsgesetz und eine in ihrer Fachtiefe heterogene Gesetzgebung auf Länderebene führen aber dazu, dass die bundesweit über 800 Wasserbehörden die rechtlichen Bestimmungen nicht einheitlich umsetzen.
„Damit die Versorgung mit dem Lebensmittel Nr. 1 auch angesichts zentraler Herausforderungen wie dem Klimawandel oder auch konkurrierender Ansprüche anderer Nutzer dauerhaft gewährleistet bleibt, müssen die rechtlichen Bestimmungen im Vollzug künftig viel konsequenter als bislang angewandt werden. Das Wasserrecht muss hierfür durch landesweit einheitliche klare Leitlinien für die Praxis ergänzt werden“, fordert der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke. „Nur dann erhält die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ohne Wenn und Aber Priorität.“ Wichtig ist zudem, dass die wasserrechtliche Bewilligung die bevorzugte Zulassungsform für die öffentliche Wasserversorgung ist. Dies wird dem gesetzlichen Vorrang gerecht und gibt der öffentlichen Wasserversorgung die benötigte Planungssicherheit.
Des Weiteren kommt die Studie zum Ergebnis, den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung mit einer verpflichtenden Schutzklausel im Naturschutzrecht festzuschreiben. Denn in der Praxis muss sich die Wasserversorgung oftmals den Belangen des Naturschutzes unterordnen. Dabei sieht die Gesetzeslage vor, dass bei der Nutzung der Gewässer eine Abwägung zu erfolgen hat. Der öffentlichen Wasserversorgung ist mit Blick auf ihre Bedeutung für den Menschen eine entsprechende Gewichtung zu geben.
Die Trinkwasserversorgung in Deutschland ist durch eine komplexe wasserrechtliche Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene umfassend geregelt. Diese wasserrechtlichen Vorgaben sollen den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber anderen Nutzungen, etwa aus Landwirtschaft oder Gewerbe, gewährleisten. Die Studie „Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung – Einfach-gesetzliche und verfassungsrechtliche Grundlagen, normative Umsetzung im geltenden Recht und Auswirkungen auf kommunizierende Rechtsbereiche –“ ist Teil der DVGW-Dialogkampagne „Wasser-Impuls“. Bis zum Frühjahr 2020 diskutieren Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Experten-Foren, wie der Wert des Wassers gesteigert und die rechtlichen sowie ordnungspolitischen Rahmenbedingungen verbessert werden können.
Mit dem „Wasser-Impuls“ ruft der DVGW den Wert des Wassers stärker ins gesellschaftliche und politische Bewusstsein und Handeln. Langfristiges Ziel ist eine angemessene Achtsamkeit gegenüber unserem wichtigsten Lebensmittel und ein Schulterschluss der maßgeblichen Akteure, um gemeinsam die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland zukunftssicher aufzustellen.