Seminar zur Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Am 1. Juni 2015 tritt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung bringt maßgebende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich.
Die neue BetrSichV gewährt bei der Umsetzung der Vorschriften zwar einen größeren Handlungsspielraum, gleichzeitig steigen damit aber auch die Verantwortung und Risiken. Die Verordnung benennt jetzt erstmals konkret Ordnungswidrigkeiten, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können. Sie berücksichtigt neu Bereiche, die sich als Unfallschwerpunkte erwiesen haben wie z. B. Instandhaltungsarbeiten, besondere Betriebszustände und Betriebsstörungen.
Uhthoff & Zarniko informieren in einem Seminar am 11. Juni 2015 über die novellierte Betriebssicherheitsverordnung.
Programmschwerpunkte:
- Neufassung der BetrSichV und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
- Wichtige Themen der BetrSichV in
- Arbeitsmittelprüfung nach der neuen BetrSichV (Ziele, Inhalte, Verantwortliche Personen, Zeitpunkt und Wiederholung, Durchführung)
- Anpassung von Arbeitsmitteln an den Stand der Technik
- Gefährdungsbeurteilung in der neuen BetrSichV
- Betrieb von Druckanlagen in der neuen BetrSichV
- Einflüsse der Novelle der Betriebssicherheitsverordnung auf das Gefahrstoffrecht
- Explosionsschutz和爆炸chutzdokument
- To-Do´s und Ausblick