ITT Richter Pumpen nach ATEX Gruppe II Kategorie 2 G/D
Zu den Richter-Baureihen ICM und MNK liegen bereits Konformitätserklärungen entsprechend det EU-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a) vor.
Der Richtlinie zufolge dürfen ab dem 07.01.2003 keine Maschinen für explosionsgefährdete Umgebungen mehr vertrieben werden, die die strengen Anforderungen nicht erfüllen.
Nach der RL 94/9/EG müssen auch nicht-elektrische Teile einer Anlage, z.B. Pumpen entsprechend gebaut sein. Allerdings gilt das nur für neue Geräte. „Altgeräte“ müssen nicht nachzertifiziert werden.
Mit der Anwendungspflicht gibt es neue Pflichten sowohl für den Hersteller nicht-elektrischer Geräte als auch für deren Anwender.
Quelle:Richter Chemie-Technik GmbH