Grundfos sieht Nachholbedarf für das geplante Energieeffizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz

11.11.2022
Grundfos begrüßt die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Mittelfristverordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV). Gleichzeitig vertritt Grundfos den Standpunkt, dass die EnSimiMaV, insbesondere in Bezug auf die Frage potenzieller Einsparmaßnahmen beim Energieverbrauch, sowohl im öffentlichen als auch dem privaten Sektor, noch nicht weit genug greift.
Grundfos sieht Nachholbedarf für das geplante Energieeffizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz

Energetisches Einsparpotenzial für Erdgas und elektrische Energie im Rahmen der Mittelfristverordnung zur Sicherung der Energieversorgung nicht vollständig ausgeschöpft. (Bildquelle: Grundfos)

In der EnSimiMaV erkennt die Bundesregierung zwar an, dass eine verpflichtende Heizungsüberprüfung für Gebäudeeigentümer ihr optimales energetisches Einsparpotenzial für Erdgas und elektrische Energie nur im Zusammenspiel mit umfassenden nicht- und niedriginvestiven Maßnahmen entfalten kann. Jedoch wurde das Effizienzpotential im Rahmen der Optimierung von Heizungsanlagen nur unvollständig ausgeschöpft. Allein durch den Austausch einer alten Umwälz- und Zirkulationspumpe von mehr als zehn Jahren lassen sich beispielsweise bis zu 75 Prozent des Stromverbrauchs für den Pumpenbetrieb einsparen. Dies entspricht zwischen 7 und 13 Prozent der Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushalts.

„Als Teil der deutschen Energiewirtschaft sehen wir es als unsere Pflicht an, unsere Expertise einzubringen und einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz sowie zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen zu leisten. Allein in Deutschland könnten rund 13 Millionen ineffiziente Heizungspumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen ausgetauscht werden. Davon allein 6,5 Millionen bei gasbetriebenen Heizanlagen“, erläutert Martin Palsa, Senior Vice President Sales & General Manager Germany bei Grundfos. „Dabei handelt es sich um eine einfach durchzuführende, kostengünstige und effektive Maßnahme, die einen großen Beitrag zur Energieeffizienz von Gebäuden und zu Energieeinsparung leisten könnte und zudem durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle gefördert wird.“

Daher empfiehlt Grundfos, eine auf Mittel- und Langfristigkeit angelegte Nachfolgeregelung, die den verpflichtenden Austausch ineffizienter Pumpen gegen neue Hocheffizienzpumpen umfasst. Dies könnte beispielsweise im Rahmen des geplanten Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgen. Hierdurch könnten bundesweit ca. 5,5 TWh (Terawattstunden) eingespart werden, davon rund 2,7 TWh bei gasbetriebenen Systemen. Zur Sicherstellung der größtmöglichen Hebelwirkung sollte eine entsprechende Gesetzgebung zudem mit einem Vollzugs- bzw. Sanktionsmechanismus versehen sowie eine flankierende Erhöhung der Förderung von Erwerb und Einbau von energieeffizienten Pumpen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mitgedacht werden.

„Entscheidend für eine breite öffentliche Akzeptanz derartiger Maßnahmen sind Transparenz und Dialog“, erklärt Palsa weiter. „Hier muss dringend ein Umdenken stattfinden. Sie dürfen nicht weiterhin als zusätzliche Belastung verstanden werden, sondern vielmehr als Chance mittel- und langfristig Kosten und Energie einzusparen sowie unsere Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig aufzustellen.“

In diesem Zusammenhang weist Grundfos auch darauf hin, die Vorgaben im EnSimiMaV in Bezug auf verpflichtende Heizungsprüfungen und hydraulische Abgleiche im Rahmen künftiger Gesetzesvorhaben entsprechend zu berücksichtigen und in eine dauerhafte Regulierung zu überführen.

Quelle:Grundfos GmbH

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