EU-Verordnung zu Elektromotoren tritt am 16. Juni 2011 in Kraft
Eine neue EU-Verordnung unter der europäischen ErP-(„Ökodesign“)Richtlinie regelt ab dem 16. Juni 2011 die Energieeffizienz von Elektromotoren. Hiervon betroffen sind auch mit Elektromotoren ausgestattete Trockenläuferpumpen.
Sie dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Motor mindestens die Motor-Wirkungsgradklasse IE2 erreicht. Um den Übergang für die Marktpartner vor diesem Hintergrund so reibungslos wie möglich zu gestalten, liefert der Pumpenspezialist WILO SE bereits seit dem 1. Januar 2011 nur noch Trockenläuferpumpen aus, die mit IE2-Motoren ausgestattet sind. Damit werden die Anforderungen der ersten Stufe der ErP-Richtlinie nicht nur frühzeitig erfüllt, sondern Zweifelsfälle rund um den ersten Stichtag 16. Juni 2011 vermieden. Zugleich bringt die vorgezogene Umstellung zusätzliche Energiespar- und Klimaschutzeffekte in der Europäischen Union.
Die Bezeichnung „IE“ steht dabei für International Efficiency und definiert weltweit gültige Wirkungsgradklassen für Drehstrommotoren mit Käfigläufern im Leistungsbereich von 0,75 bis 375 kW. Die Grundlage ist die neue Norm EN 60034-30:2009. Hierdurch werden die seit 1998 in Europa bestehenden Unterteilungen in die drei Wirkungsgradklassen EFF3 bis EFF1 abgelöst.
Dabei sind folgende Motor-Wirkungsgradklassen definiert:
- IE1 = Standard Wirkungsgrad, in etwa vergleichbar mit EFF2
- IE2 = Hoher Wirkungsgrad, in etwa vergleichbar mit EFF1
- IE3 = Premium Wirkungsgrad
- IE4 = für die Zukunft vorgesehene, dann beste Effizienzklasse (gemäß IEC TS 60034-31 Ed.1)
Für die Umstellung wurden drei Stufen festgelegt. Ab dem 16. Juni 2011 muss von allen in Verkehr gebrachten Elektromotoren auf dem Markt – bis auf wenige Bauarten und Einsatzbereiche – das Effizienzniveau IE2 eingehalten werden. Ab dem 1. Januar 2015 muss das noch strengere Effizienzniveau IE3 erreicht werden – zunächst von Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW. Alternativ müssen sie dem Effizienzniveau IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2017 gelten diese Anforderungen dann für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75 bis 375 kW.
Vor diesem Hintergrund informiert Wilo seine Marktpartner über einige wichtige Aspekte zum Inkrafttreten der ersten Stufe ab 16. Juni 2011. So weist der Hersteller darauf hin, dass bei Trockenläuferpumpen ausschließlich der für den Antrieb zum Einsatz kommende Elektromotor von der neuen EU-Verordnung betroffen ist. An die übrigen Pumpenbestandteile – Hydraulik, Laufrad etc. – die ggf. auch ohne Motor verkauft werden können, werden bisher keine Effizienzanforderungen gestellt. Der Begriff des „Inverkehrbringens“ bezeichnet die Auslieferung einer mit einem Elektromotor ausgestatteten Trockenläuferpumpe bzw. auch eines einzelnen Pumpenmotors durch den Hersteller. ErP-konform sind damit nur solche ab dem 16. Juni 2011 vom Hersteller ausgelieferten Elektromotoren, die neben dem CE-Zeichen auch mit der Motoreffizienzklasse IE2 gekennzeichnet sind. Pumpen mit EFF2-Motoren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen allerdings auch nach dem Stichtag weiterverkauft werden.
In diesem Zusammenhang betont der Hersteller, dass sich mit der neuesten Wilo-Pumpengeneration die Anforderungen der neuen EU-Verordnung zur Energieeffizienz von Elektromotoren sogar noch deutlich übertreffen lassen. Die im März 2011 erstmals präsentierten neuen Baureihen „Wilo-Stratos GIGA“ und „Wilo-Helix EXCEL“ werden von extrem stromsparenden EC-Motoren angetrieben und ermöglichen bisher nicht erreichte Stromeinsparungen bei Hochdruckkreiselpumpen für Wasserversorgung und Druckerhöhung bzw. Inlinepumpen für Heizung, Kälte und Klima. Die Energieeffizienz der Motoren geht sogar über die Grenzwerte der für die Zukunft vorgesehenen und dann besten Effizienzklasse IE4 (gemäß IEC TS 60034-31 Ed.1) hinaus. Diese besonders hohe Energieeffizienz sorgt bei den Investoren durch besonders geringe Betriebskosten für deutlich niedrigere Lebenszykluskosten im Vergleich zu älteren Modellen, was den Marktpartnern zugleich ein ausgezeichnetes Verkaufsargument bei der Kundenansprache liefert.
ErP-(Ökodesign-)Richtlinie der Europäischen Union
Die ErP-Richtlinie ist im Jahr 2005 von der Europäischen Union verabschiedet worden. Mit verschiedenen Verordnungen verbietet sie nach und nach viele Produkte, die unnötig viel Energie verbrauchen. Auch das schrittweise EU-weite Verkaufsverbot von Glühlampen geht beispielsweise auf eine Verordnung unter der Ökodesign-Richtlinie zurück. Hohe Einsparpotenziale gibt es auch bei Pumpen, wo ineffiziente Modelle durch ihren zum Teil sehr hohen Stromverbrauch nicht nur die Kassen ihrer Betreiber strapazieren, sondern zudem indirekt zu unnötig hohen CO2-Emissionen in der Stromerzeugung beitragen.
Zum 16. Juni 2011 tritt die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der EU-Kommission in Kraft. Ziel der EU-Kommission ist, mit effizienteren Elektromotoren in diversen Geräten – unter anderem Trockenläuferpumpen verschiedenster Größenordnungen – im Jahr 2020 eine EU-weite Einsparung nach einer Berechnung der EU-Kommission135 Terawattstunden Strom und 63 Millionen Tonnen CO2 zu erreichen. Eine weitere Verordnung (64/2009) reguliert ab dem 1. Januar 2013 die Energieeffizienz von Nassläufer-Umwälzpumpen.
Quelle:WILO SE