DVGW fordert Schulterschluss für auch zukünftig gesicherte Wasserversorgung
Die Versorgung mit erstklassigem Trinkwasser wird in Deutschland als Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Kaum öffentlich thematisiert werden deshalb die Auswirkungen des Klimawandels, der intensiven Agrarwirtschaft oder des demographischen Wandels auf die Versorgung mit dem Lebensmittel Nr. 1. Dürre, steigende Arzneimitteleinträge, Nitratverschmutzung und eine zunehmende Spreizung der Wasserbedarfe stellen die rund 6.000 Wasserversorger in Deutschland jedoch vor enorme Herausforderungen.
Wasser-Impuls des DVGW (Foto: iStock.com/kenzaza)
„Um die Wasserversorgung auch zukunftsfest auszurichten, müssen politische Entscheidungsträger, Verbraucher und andere Wirtschaftsakteure künftig stärker an einem Strang ziehen“, fordert der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke zum Auftakt des Wasser-Impulses am 7. Mail 2019 in Berlin. Auf der breit angelegten Dialogveranstaltung erörtern Experten aus Bundestag, Ministerien, Verwaltung, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Institutionen, wie der Wert der Trinkwasserversorgung in der öffentlichen Wahrnehmung gesteigert und die rechtlichen sowie ordnungspolitischen Rahmenbedingungen dieser elementaren Daseinsvorsorge verbessert werden können.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, MdB, appelliert in seiner Keynote: „Wasser ist eine wichtige Lebensgrundlage. Wir müssen dieses unentbehrliche Gut jetzt wirksam schützen, sonst werden die Weichen in Zukunft falsch gestellt.“
Wasserrechtliche Dauerbrenner,贝denen dringender Handlungsbedarf besteht, sind zum einen das Düngerecht. Die nationalen Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor zu hohen Nitrateinträgen sind nach wie vor unzureichend. „Gut ist, dass die Düngeverordnung im Zuge einer Neuausrichtung der Agrarpolitik nun endlich nachgebessert wird. Die alleinige Festlegung von Nitratobergrenzen reicht aber nicht aus. Es bedarf klarer und strikter Sanktionen bei Nichtbeachtung“, fordert Linke.
Zum anderen müssen im Wasserhaushaltsgesetz die vorrangigen Nutzungsansprüche der Wasserversorgung wieder aufgenommen werden. „Vorhaltegebiete für die öffentliche Wasserversorgung müssen zum Grundprinzip erklärt und in den Raumordnungsplänen vorrangig berücksichtigt werden“, erklärt Linke angesichts der wachsenden Konkurrenz der Wasserversorgung zu anderen Nutzungen, beispielsweise aus der Landwirtschaft oder Industrie.
Denn Wasserversorger sind auch angesichts der sich häufenden Extremwetterereignisse darauf angewiesen, Wasservorkommen flexibel zu nutzen. Ist das nicht der Fall, können verstärkt Verunreinigungen auftreten, die einen erhöhten Aufbereitungsaufwand bedeuten. Dies gilt auch für menschengemachte Schadstoffeinträge, die beispielsweise mit dem erhöhten Medikamentengebrauch einer alternden Bevölkerung oder dem Konsum neuartiger Lifestyle- und Kosmetikprodukte einher gehen. Die Hersteller als Verursacher leisten meist keinen Beitrag zur Vermeidung der Verunreinigung der Rohwässer. „Sie müssen jedoch für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte verantwortlich gemacht werden und die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen übernehmen“, betont Linke.
In den kommenden Monaten wird der DVGW in Expertenforen den offenen Dialog fortsetzen und dabei die Sichtweise verschiedenster Akteure, zum Beispiel aus der Agrarwirtschaft, Pharmabranche oder IT-Sicherheit, mit einbeziehen. Ziel ist es, wirksame Maßnahmen zu entwickeln, die der Trinkwasserversorgung eine langfristige Sicherheit und Perspektive verschaffen.